Hungern für Menschenrechte

In der Berner Reithalle haben die protestierenden Iranerinnen und Iraner vorübergehend Unterschlupf gefunden. (Foto: PD)

Zehn Tage lang befand sich in Bern eine Gruppe von knapp dreissig Iranern und Iranerinnen im Hungerstreik. Sie fordern vom Bundesamt für Migration, dass ihre Asylgesuche rasch und positiv beurteilt werden. Nun marschieren sie nach Genf zum UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge. Eine Chronologie der Ereignisse.

Von Hannes Liechti

Es ist bereits der zweite Hungerstreik innert wenigen Monaten, der in Bern für Schlagzeilen sorgt: Im vergangenen Herbst campierten syrische Flüchtlinge vor dem Bundesamt für Migration (BFM). Zwei Wochen später, kurz nachdem das Amt den Streikenden versprochen hatte, ihre Asylgesuche bis Ende Jahr zu prüfen, beendeten sie den Protest.

Ein Leben in der Perspektivlosigkeit

Und jetzt Iran. Heute vor einer Woche hat sich eine Gruppe Staatsangehöriger der islamischen Republik vor dem BFM eingerichtet und ebenfalls einen Hungerstreik begonnen. Reza Biglari, einer der Streikenden, erläutert gegenüber dem Aufbruch die Anliegen der Gruppe: «Die Schweiz soll anerkennen, dass der Iran die Menschenrechte systematisch verletzt. Ausserdem fordern wir einen zügigen und positiven Bescheid auf unsere Asylgesuche.» Es ist eine bunte, aus der ganzen Schweiz zusammengewürfelte Truppe. Darunter der 35-jährige Politaktivist Mohamad, die 48-jährige Schauspielerin Roya oder die 26-jährige Studentin Sonja. Viele kannten sich bislang nicht, und es mag sein, dass sich darunter auch zwielichtige Gestalten befinden, wie es die SonntagsZeitung den Streikenden vorwarf.

Iranischer Protest vor dem Bundesamt für Migration in Bern Iranischer Protest vor dem Bundesamt für Migration in Bern

Doch was sie alle miteinander verbindet, ist ihr ungeklärter Aufenthaltsstatus. Ihre Asylgesuche sind hängig, teilweise schon seit 14 Jahren. Drei von ihnen sind gar abgewiesene Asylbewerber. Für die nun streikenden Iraner und Iranerinnen bedeutet das ein Leben in der Perspektivenlosigkeit: Arbeiten ist ihnen verboten, stattdessen erhalten sie Nothilfe. Zurück in den Iran zu gehen, ist für sie schon lange keine Option mehr: Die islamische Republik akzeptiert keine Zwangsrückschaffungen.

Problematischer Rauswurf

Seit Streikbeginn haben sich die Ereignisse überschlagen: Nur zwei Tage später räumte die Polizei noch vor Sonnenaufgang das Camp. Daraufhin fanden die Streikenden für wenige Nächte Unterkunft im autonomen Zentrum Reitschule und im Kirchgemeindehaus der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Johannes. Am Sonntag besuchte die Gruppe den Abendmahlsgottesdienst in der Berner Heiliggeistkirche und bat die Verantwortlichen im Anschluss um Asyl. Sowohl die reformierte Heiliggeistkirche als auch wenig später die katholische Dreifaltigkeitskirche wiesen die Streikenden aber nach kurzer Diskussion ab. Elisabeth Stuck, die Präsidentin der Kirchgemeinde Heiliggeist, rief sogar die Polizei auf den Plan. Gegenüber der Berner Zeitung «Der Bund» rechtfertigte Stuck das Vorgehen mit der ungeeigneten Infrastruktur und verwies auf die Johanneskirche, die den Streikenden (noch für eine Nacht) Unterkunft biete. Gleichzeitig betonte Stuck aber auch das humanitäre Engagement ihrer Kirchgemeinde.

Ausgerechnet jene Berner Kirche, die sich «offene Kirche» nennt, lässt die iranischen Asylbewerber und Asylbewerberinnen also mit Polizeigewalt auf die Strasse stellen. Das wirft Fragen auf: Wo bleibt das offene Ohr für notleidende Menschen? Kann man erst Abendmahl feiern, um danach die Mitfeiernden aus dem Kirchenraum zu verbannen? Neu ist dieses Dilemma nicht. Benz Schär, der ehemalige Leiter der Fachstelle für Migration der Reformierten Landeskirchen Bern-Jura-Solothurn, schrieb im Zusammenhang mit einer Berner Kirchenbesetzung im Jahr 2001 von einer «Plicht der Gemeinde, ein offenes Ohr für die zu haben, die dort Gehör suchen.» Auf keinen Fall seien die Vorkommnisse möglichst rasch als «Störung und Ärgernis» abzuhandeln (Lesen Sie unten das ganze Zitat).

Kein Ende des Protests in Sicht

Die Streikenden sind derweil weitergezogen und haben nach der langen Odyssee am Montag eine vorläufige Bleibe gefunden. Sie sind in den Räumlichkeiten einer Freikirche in Worb bei Bern untergekommen. Im Gespräch gegenüber dem aufbruch dachten die Iraner und Iranerinnen nicht an einen Abbruch des Hungerstreiks: Ein hörbar erschöpfter Reza Biglari verwies auf ein ausstehendes Gespräch mit Mario Gattiker, dem Direktor des BFMs. Staatssekretär Yves Rossier habe Ihnen bei einem Empfang im Bundeshaus versprochen, sich dafür stark zu machen.
Am Freitag 7. Februar 2014 informierte die Gruppe an einer Pressekonferenz schliesslich über das weitere Vorgehen. Kurz zuvor übermittelte das BFM den iranischen Asylsuchenden die Nachricht, dass ihre Gruppe nicht mehr empfangen werde, es habe bereits am 29. Januar ein Treffen stattgefunden. Trotz des negativen Bescheids seitens des Bundesamtes ist ein Abbruch des Streiks noch immer kein Thema: «Wir haben entschieden, dass wir weiterkämpfen. Momentan suchen wir eine neue Lokalität und fordern doch noch ein Gespräch mit dem BFM», geben sich die Iraner und Iranerinnen am Tag zehn des Hungerstreiks nach wie vor kämpferisch.

Zu Fuss nach Genf

Nur einen Tag später dann die Überraschung: Alireza Sarbazi, der Sprecher der Gruppe, verkündet am elften Tag das Ende des Hungerstreiks. Aufgegeben haben die Iraner und Iranerinnen aber noch nicht, der Protest geht weiter. In einer Mitteilung vom Montag 10. Februar heisst es: «Das Bundesamt für Migration verweigert uns Gespräche zu unseren Anliegen. Deshalb wenden wir uns an das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR).» Die Strecke bis zum Sitz des UNHCRs nach Genf wollen die Iraner und Iranerinnen nun zu Fuss hinter sich bringen, unterstützt werden sie dabei vom Berner Bleiberechts-Kollektiv. Die erste Etappe nach Freiburg haben die Protestierenden bereits hinter sich.

Lesen Sie hier den Blog zum Hungerstreik

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Benz Schär zum Kirchenasyl im Jahr 2001

«Es ist Pflicht der Gemeinde, ein offenes Ohr für die zu haben, die dort Gehör suchen, und den Fall nicht einfach als Störung und Ärgernis möglichst rasch abzuwickeln. Man lese Matthäus 25! Verfolgte, die an der Kirchentür klopfen (oder auch einfach eintreten), sind nicht eine ‹Störung› des normalen kirchlichen Betriebs. In ihrem Ruf vernimmt die Kirche gemäss dem biblischen Zeugnis die Stimme ihres Herrn. Dass Kirchenräume, selbst von Andersgläubigen, als Ort der Zuflucht wahrgenommen werden, müsste uns deshalb freuen.

Es ist darüber hinaus Pflicht der betroffenen Gemeinde, wenn die Sache unterstützungswürdig ist, sich zu fragen, ob sie allenfalls behilflich sein kann, dem Anliegen der ‹Besetzer› ein anderes und weniger problematisches Forum anzubieten. Das Anliegen kann zum Beispiel im Kirchenraum symbolisch präsent bleiben, auch wenn die Besetzer abgezogen sind.»

Benz H.R. Schär, ehemaliger Leiter der Fachstelle für Migration der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn anlässlich einer Kirchenbesetzung im Jahr 2001.

 

1 Gedanke zu „Hungern für Menschenrechte“

  1. Wie kommt Elisabeth Stuck, die Präsidentin der Kirchgemeinde Heiliggeist, auf die Idee, die Polizei auf den Plan zu rufen?! Braucht es die Polizei, um Flüchtlinge wegen ungeeigneter Infrastruktur aus der Kirche zu werfen?

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