Die Kirchen als Asylorte – ein Manifest

In der Schweiz engagieren sich bereits einige Kirchgemeinden und Pfarrein  wie zum Beispiel in Lausanne in Sachen Kirchenasyl. Sie bieten abgewiesenen und von Ausschaffung bedrohten Asylsuchenden Schutz. Dass dies auch theologisch gut zu begründen ist, zeigt das Manifest „Die Kirchen als Asylorte – ein Manifest“ aus der Feder des renommierten reformierten Theologen Pierre Bühler. Mit dem Manifest, das vor wenigen Wochen lanciert wurde, wirbt der Zürcher Fundamentaltheologe für eine grössere Bedeutung und die entsprechende Anerkennung des Kirchenasyls. Rund 150 Personen haben das Manifest seither unterzeichnet. Der aufbruch dokumentiert „Die Kirchen als Asylorte – ein Manifest“ im Wortlaut.

Argument

Theologe Pierre Bühler ist Verfasser des Kirchenasyl-Manifests. (Foto: Südbeck-Baur) Theologe Pierre Bühler ist Verfasser des Kirchenasyl-Manifests. (Foto: Südbeck-Baur)

Der Begriff „Asyl“ kommt vom lateinischen asylum, das vom griechischen asulon her stammt, vom Verb sulân, das „plündern, rauben“ bedeutet. Das privative a markiert, dass das asulon ein unantastbarer Ort ist, ein Ort, der verschiedenen Personen einen Schutz gewährt, etwa gegen Verfolgungen, Schnellurteile, Rachehandlungen, Zwangsheiraten, usw.

Seit den Anfängen des Begriffs hat dieser Zufluchtsort eine stark religiöse Konnotation: Sowohl in der hebräischen Welt (Altes Testament) als auch in der griechisch-römischen Antike waren die Heiligtümer, die Tempel solche Zufluchtsorte (mit gewissen Ausnahmeregelungen in Hinsicht auf schlimme Vergehen, wie Morde etwa).

Als das Christentum zur öffentlichen Religion des römischen Reiches wurde, hat sich diese Asylfunktion auf die christlichen Gottesdienstorte übertragen, die Heiligtümer, aber auch die Klöster, und diese Tradition galt durch das ganze Mittelalter hindurch. Das kanonische Recht hatte die Aufgabe, die strittigen Fälle zu regeln, etwa was den Schutz von Kriminellen betrifft. Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Recht auf Kirchenasyl im kanonischen Recht der katholischen Kirche bis in die Neuzeit erhalten blieb (erst bei der Revision von 1983 ist es aus dem Codex juris canonici gestrichen worden). Aber die Praxis des Kirchenasyls ist bereits in den letzten Jahrhunderten immer mehr verschwunden, da die öffentliche Rechtspflege in den modernen Rechtsstaaten immer stärker die kirchliche Rechtsordnung ablöste.

Heute gibt es für das Kirchenasyl keine legale Basis mehr. Trotzdem haben die kirchlichen Gebäude, wegen der langen Tradition dieser Praxis in der Antike, durch das Mittelalter hindurch und bis in die Neuzeit hinein, ihren symbolischen Wert als Zufluchts- und Schutzorte beibehalten. Um den religiösen Charakter des Asyls zu unterstreichen, nennen sich die Bewegungen, die sich in den vereinigten Staaten Amerikas um den Empfang und Schutz der Migranten und Flüchtlinge kümmern, „sanctuary“. Ebenso haben in verschiedenen europäischen Ländern (auch in der Schweiz) kirchliche Gebäude seit mehreren Jahrzehnten wiederholt als Zufluchtsorte gedient, vor allem für rechtlos gewordene und von Zwangsausschaffung bedrohte Asylbewerber. In Deutschland hat sich eine ökumenische Struktur zur Unterstützung von Kirchgemeinden, die sich der Praxis des Kirchenasyls widmen, entwickelt (die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft für Kirchenasyl).

Resolution

  • Angesichts der neueren Entwicklung der Migrationsbewegungen, die dazu führt, dass Hunderte von Tausenden von Menschen – Erwachsene und Kinder – fliehen müssen, weil sie wegen Kriegen, Diktaturen, Verfolgungen, Hinrichtungen nicht mehr in ihrer Heimat leben können,
  • in Anbetracht dessen, dass die europäischen Gesetzgebungen sich ständig verhärten (auch in der Schweiz)
  • und die Länder Europas mehrheitlich die Grenzen der „Festung Europa“ mit Mauern und Stacheldrahtzäunen schliessen und polizeiliche und militärische Lösungen suchen, um sich zu schützen, anstatt die Menschen in Not zu schützen,

danken wir den staatlichen Behörden, den Kirchen und ihren Hilfswerken, für alles, was sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung für die Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen leisten, und hoffen, dass diese Arbeit unter den bestmöglichen Bedingungen weitergeführt werden kann.

Wir erinnern daran, dass, in extremen Notsituationen, denen die Asylbewerber und Flüchtlinge ausgesetzt sind, insbesondere wenn die legalen Handlungsmöglichkeiten zu ihrem Schutz erschöpft sind, die Möglichkeit besteht, die alte Tradition des Kirchenasyls wieder aufzugreifen, um zu bezeugen, dass die Pflicht, bedrohte Menschen zu schützen, seit jeher eine religiöse Dimension hatte.

Obschon das Gewähren der Zuflucht in kirchlichen Gebäuden keine legale Basis mehr hat, bleibt es eine ethisch legitime Praxis, wenn es darum geht, zu vermeiden, dass Menschen in ihren Grundrechten verletzt werden.

Damit will es nicht die staatliche Gesetzgebung mit einem vermeintlichen Kirchenrecht ausstechen, sondern Protest erheben, wenn gewisse konkrete Entscheidungen des Staatsapparates offensichtlich gegen seine eigenen Rechtsprinzipien verstossen. In diesem Sinne steht sie als Widerstandshandlung in der bewährten Tradition des zivilen Ungehorsams; sie vollzieht einen gewaltfreien Akt des Ungehorsams, um gegen eine unerträgliche Verletzung der Grundrechte zu kämpfen.

Eine solche Aktion verfolgt nicht das Ziel, den Staat und seine Gesetzgebung zu destabilisieren, sondern will dem Staat gegenüber eine kritische Loyalität zum Ausdruck bringen, indem sie, momentan gegen ihn, von einer Sorge Zeugnis ablegt, die grundsätzlich die seine sein sollte.

Kirchenasyl muss sich um Dialog mit den öffentlichen Instanzen bemühen, damit Lösungen gefunden, Entscheidungen revidiert werden und bedrohte Menschen ihr Recht zurückerhalten.

Wenn irgendwie möglich, sollte eine solche Aktion gut überlegt und geplant werden: Reichen die Kräfte, um sie durchzuhalten? Wie stehen die Chancen auf Erfolg für die betroffenen Personen? Kirchenasyl setzt eine Ethik des Widerstands voraus.

Wir rufen die Kirchen, die Christinnen und Christen auf, Asylbewerber und Flüchtlinge in Notsituationen zu unterstützen und, wenn es sich als geeignetes Mittel erweist, sie in kirchlichen Räumlichkeiten zu beherbergen. Insbesondere rufen wir die Kirchenleitungen auf, die Kirchgemeinden, die freiwillig oder unfreiwillig durch eine Kirchenasyl-Situation betroffen sind, zu unterstützen und zu begleiten, und dabei dem Staat gegenüber eine Mediations- und Dialogfunktion einzunehmen. Damit bezeugen sie die Legitimität dieses Kirchenasyls gegen die Tendenz, es mit legalen Mitteln zu bekämpfen.

Biblische Inspirationen

Mit Berufung auf die Bibel schützte die reformierte Kirchgemeinde St. Laurent in Lausanne über ein Jahr acht Asylsuchende. (Foto: Südbeck-Baur) Mit Berufung auf die Bibel schützte die reformierte Kirchgemeinde St. Laurent in Lausanne über ein Jahr acht Asylsuchende. (Foto: Südbeck-Baur)

Die Praxis des Kirchenasyls, die an christliche Gottesdienstorte gebunden ist, findet ihre Inspiration in der Bibel, die viele Geschichten von Migration, Exil, Ausgrenzung und Gastfreundschaft enthält. Unter vielen Texten sind es mindestens vier, die uns zu einer Praxis der Gastfreundschaft, des Empfangs und des Schutzes aufrufen:

  • „Und wenn ein Fremder bei dir lebt in eurem Land, sollt ihr ihn nicht bedrängen. Wie ein Einheimischer soll euch der Fremde gelten, der bei euch lebt. Und du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid selbst Fremde gewesen im Land Ägypten. Ich bin der HERR, euer Gott.“ (3. Mose 19, 33-34)
  • „Die Liebe zu denen, die euch fremd sind, aber vergesst nicht – so haben manche, ohne es zu wissen, Engel beherbergt.“ (Hebräer 13, 2)
  • „Seht zu, dass ihr nicht eins dieser Geringen verachtet! Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel schauen allezeit das Angesicht meines Vaters im Himmel.“ (Matthäus 18, 10)
  • „›Herr, wann haben wir dich hungrig gesehen und haben dir zu essen gegeben, oder durstig und haben dir zu trinken gegeben? Wann haben wir dich als Fremden gesehen und haben dich aufgenommen, oder nackt und haben dich bekleidet? Wann haben wir dich krank gesehen oder im Gefängnis und sind zu dir gekommen?‹ Und der König wird ihnen zur Antwort geben: ›Amen, ich sage euch: Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.‹“ (Matthäus 25, 37-40)

Bibliographie

Zur Vertiefung der Thematik:

  • Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Widerstand? Christen, Kirchen und Asyl, Bern, 1988
  • Kirche und Asyl. Legitimer Widerstand im Rechtsstaat?, herausgegeben von Muriel Beck Kadima und Jean-Claude Huot, Zürich/Bern, 1996

Manifest_Kirchenasyl

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Eine Briefaktion für das Kirchenasyl lancierte kürzlich auch der „Freundeskreis Cornelius Koch“. Links zu Briefentwürfe an den Schweizerischen Kirchenbund und die Schweizer Bischofskonferenz: dt-A4-modellbrief-Kirchenbund; dt-A4-modellbrief-Bischöfe

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