Drei Statements gegen das Verhüllungverbot

Am 7. März stimmt das Schweizer Volk über das Verhüllungsverbot ab. Die Wogen gehen rund um die Burka-Debatte hoch. Drei Statements gegen das Verhüllungsverbot.

Bild: zibik auf Pixabay

Statement von Dr. Doris Strahm, Vizepräsidentin Interreligiöser Think-Tank

Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, bieten die Medien Saïda Keller Messahli im Abstimmungskampf für ein Burkaverbot momentan viel Raum für polemische Behauptungen und muslimfeindliche Tiraden (siehe u.a. Arena vom 29. Januar). Das beunruhigt uns Frauen vom Interreligiösen Think-Tank sehr!
Differenzierte Argumente haben in den Medien aktuell einen schweren Stand. Wir haben uns als Interreligiöser Think-Tank deshalb entschieden, unser Argumentarium für ein NEIN zur Verfassungsinitiative gezielt unter die Leute bringen. Wir haben es zum Start der Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ 2016 verfasst und es immer noch höchst aktuell. Wir formulieren darin 8 Gründe, weshalb die Initiative, u.a. aus frauenrechtlicher Sicht, abzulehnen ist. https://www.interrelthinktank.ch/index.php/item/6-8-gruende-fuer-ein-nein-zu-einem-burka-verbot
Meine Bitte an Sie: Könnten Sie in Ihrem Umfeld unser Argumentarium weiterverbreiten?
Ich glaube zwar nicht, dass wir die aktuell 56 Prozent JA in ein NEIN kippen können, aber es wäre schon viel erreicht, wenn es ein knappes JA gäbe. Für die MuslimInnen in der Schweiz wäre das ein wichtiges Zeichen.

Vielen Dank und herzliche Grüsse

Dr. Doris Strahm
Vizepräsidentin Interreligiöser Think-Tank


Stellungnahme des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau

Am 7. März wird in der Schweiz über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abgestimmt. Der Vorstand des Interreligiösen Arbeitskreises begnügte sich bisher, die Stellungnahmen des Rates der Religionen, des Rates der Evangelischen Kirche Schweiz sowie der Föderation Islamsicher Dachorganisationen Schweiz (FIDS) auf der Webseite zu publizieren. Mit den differenzierten Argumentationen dieser Dachorganisationen konnten wir uns gut identifizieren, da sie sich für die die Religionsfreiheit einsetzen und diskriminierende Massnahmen gegenüber religiösen Gruppen und Frauen ablehnen.

Ende Januar ist nun allerdings die Initiative zum Verhüllungsverbot mit einer Ja-Mehrheit gestartet. Laut der SRG-Umfrage des Forschungsinstitutes gfs wollen 56 Prozent der Wählerinnen und Wähler dem Verhüllungsverbot zustimmen. Also entschieden wir im Vorstand, die Anliegen des Interreligiösen Arbeitskreises aktiver in den Abstimmungskampf einzubringen und verfassten eine eigene Stellungnahme (vgl. Attachement).

In der öffentlichen Diskussion wird vielfach auf eine aktuelle, wissenschaftliche Publikation verwiesen: Andreas Tunger-Zanetti, Verhüllung. Die Burka-Debatte in der Schweiz. Hier finden Sie die Rezension von Rifa’at Lenzin, der Präsidentin von IRAS COTIS. Dazu gibt es eine Online-Veranstaltung des Zürcher Instituts für interreligiösen Dialog. Sie findet statt am Dienstag, 9. Februar, 19 Uhr. Sie können sich dazu bis zum 8. Februar anmelden bei info@ziid.ch. Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein Link wird den Angemeldeten vor der Veranstaltung zugeschickt.

Wir haben bei unseren Mitgliedern sowie bei katholischen und evangelischen Kirchgemeinden im Thurgau nachgefragt, ob sie Personen in unserer Region kennen, die in der Öffentlichkeit eine Burka oder ein Nikab tragen. Wir würden gerne mit diesen Personen Kontakt aufnehmen, um sie und ihre Anliegen kennenzulernen. Bis jetzt wurden wir leider nicht fündig.

Und zuletzt noch dies: Im 2020 konnten wir Corona-bedingt nur gerade zwei Veranstaltungen durchführen. Unter anderem ein Gespräch im Anschluss an den Film «Schalom Allah» am 23. September im Kino Roxy in Romanshorn. Zur Überraschung der Teilnehmenden verzichtete die zum Islam konvertierte Schweizerin, die im Film ein Kopftuch trug, beim Gespräch im Kino auf die Kopfbedeckung. Sie begründete diese Entscheidung mit folgender Aussage: «Ich trage das Kopftuch gerne und mit Überzeugung. Es hat eine schützende Funktion. Aber dort, wo diese Art der Bekleidung zum öffentlichen Ärgernis wird, fühle ich mich nicht mehr geschützt, sondern ausgestellt. Dort trage ich das Kopftuch nicht.» – Auf solche freiwilligen und gegenseitigen Lernprozesse käme es uns an.

Matthias Loretan

www.thurgau-interreligioes.ch/


Das ZIID sagt Nein zum Verhüllungsverbot und kritisiert die Burka-Debatte

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 7. März, ob das Tragen eines Gesichts­schleiers in der Öffent­lichkeit verboten werden soll. Menschenrechts­organisationen, der Schweizerische Rat der Religionen und weitere religiöse Organisationen lehnen die Volks­initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Auch das ZIID sagt Nein zum Burkaverbot und kritisiert insbesondere die fehlgeleitete Burka-Debatte.

zur Stellungnahme

2 Gedanken zu „Drei Statements gegen das Verhüllungverbot“

  1. Ja zum Verhüllungsverbot

    Klare Sache: Wenn ich mit meiner Frau in den Iran einreise, so wird ihr evt. schon im Flugzeug ein Kopftuch umgelegt. Umgekehrt sind islamische Frauen in der Schweiz frei in der Entscheidung ein Kopftuch zu tragen oder eben nicht. Die Schweiz – und viele andere Länder – erweisen sich in diesem Fall als tolerant. Gut so! AberToleranz bedeutet immer ein Geben und ein Nehmen: Wer Toleranz in Anspruch nimmt, muss auch Toleranz geswähren. Aus diesem Grunde bin ich für das Verhüllungsverbot. Markus B. Müller

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  2. Ich sage nicht ja und sage nicht nein, ich enthalte mich der Stimme. Wenn ein Scheich mit seinem Harem in der Schweiz Ferien machen will, und seine verhüllten Frauen spazieren führt, dann soll er das dürfen. Sie gehen ja wieder. Wenn eine Familie als Flüchtling kommt und Asyl will, dann soll sie nicht so verschleiert sein dürfen, das selbe gilt auch für Frauen die hier als Muslima leben wollen. Sie kommen mir vor wie Neophyten und manche davon muss man bekämpfen.

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