Kurden werden arbeitsteilig vertrieben

Statt über eine Beistandspflicht der NATO reden, sollte sich die EU mit den dramatischen Folgen der Türkei-Invasion befassen.

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Als „ausserirdisch“ hat Luxemburgs Aussenminister Jean Asselborn beim Brüsseler Treffen mit seinen EU-AmtskollegInnen selber die Vorstellung bezeichnet, die NATO könnte über den Beistandsartikel 5 ihres Vertrages in einen Krieg ihres Mitglieds Türkei mit Syrien hineingezogen werden.

Warum Asselborn über ein solches Szenario überhaupt öffentlich spekuliert, bleibt sein Geheimnis. Denn es ist in der Tat nicht nur ausserirdisch sondern völlig unrealistisch. Die Türkei verstösst mit ihrem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die kurdischen StaatsbürgerInnen Syriens auf syrischem Territorium nicht nur gegen die UNO-Charta sondern auch gegen den NATO-Vertrag. Die syrische Regierung von Präsident Assad darf zur Abwehr der völkerrechtswidrigen Invasion der Türkei und zum Schutz ihrer kurdischen StaatsbürgerInnen unter Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta legitimerweise militärische Mittel einsetzen. Sie dürfte sogar andere Länder um militärischen Beistand bitten. Das wäre – ausser vielleicht in der wilden Phantasie des türkischen Präsidenten Erdogan – kein bewaffneter Angriff Syriens auf das NATO-Mitglied Türkei, der die Voraussetzungen der Beistandspflicht nach Artikel 5 des NATO-Vertrages erfüllen würde. Selbst dann nicht, wenn die syrischen Streitkräfte bei der Abwehr der Invasion militärische Ziele auf türkischem Territorium beschiessen oder dieses Territorium zeitweise betreten würden. Nach einer ersten Phase der militärischen Selbstverteidigung müsste die Regierung Assad nach den Regeln des Völkerrechts dann allerdings den UNO-Sicherheitsrat um Beistand anrufen.

So weit wird es allerdings mit allergrösster Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Die syrischen Streitkräfte werden voraussichtlich nicht einmal aktiv gegen die hoch überlegenen türkischen Invasionstruppen vorgehen, um diese in die Türkei zurückzudrängen, sondern sich auf den Versuch beschränken, den weiteren Vormarsch dieser Truppen zu stoppen. Zudem werden Assads Soldaten bestrebt sein, zunächst diejenigen Gebiete unter ihre Kontrolle bringen, aus denen die Kurden seit Beginn der türkischen Invasion bereits vertrieben wurden oder geflohen sind. Es würde nicht überraschen, wenn die türkischen Invasionstruppen weitere, derzeit von ihnen besetzte Gebiete zu einem späteren Zeitpunkt an die syrischen Streitkräfte übergeben würden.

Auf diese Weise sorgen Erdogan und Assad – ob abgesprochen oder nicht – arbeitsteilig für die weitgehende Vertreibung der kurdischen Bevölkerung aus Nordsyrien und für das Ende ihrer demokratischen Selbstverwaltung. Das wird die extremistischen Kräfte unter den KurdInnen in der Türkei, im Irak und auch in der Diaspora in den EU-Staaten stärken.

Asselborn hätte die mediale Aufmerksamkeit beim EU-Außenministertreffen besser nutzen sollen, um auf diese dramatischen Folgen der Verbrechen des NATO-Mitglieds Türkei aufmerksam zu machen, anstatt über eine Beistandspflicht der Allianz für diese Verbrechen zu spekulieren.

Dieser Artikel erschien am 16. Oktober auf INFOsperber:

https://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/Kurden-werden-arbeitsteilig-vertrieben1

 

 

1 Gedanke zu „Kurden werden arbeitsteilig vertrieben“

  1. Diese Geschichte zeigt, dass wir von all den Klüngeleien in der Politik keine Ahnung haben, ausser, ein gut informierter und scharf denkender Korrespondent informiert uns.

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