Staatlicher Organklau und Demokratiehieb

Von Lukas Niederberger

In unserer hochgelobten direkten Demokratie stimmen wir nicht selten über Sachfragen ab, für die unsere gewählten Verterter:innen im Parlament die Kompetenz haben sollten, an unserer Stelle zu entscheiden: ob über die Hörner bei Kühen oder Stempelabgaben, über den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft oder das EFTA-Abkommen mit Indonesien, über das Jagdgesetz oder über Velowege und Spiel-Casinos, über Radio- und TV-Gebühren, Agglo-Verkehrs-Fonds oder die Gotthard-Tunnelsanierung.

Gleichzeitig ist es ein Ausdruck politischer Hybris, wenn Bundes-, National- und Ständerat finden, dass der Souverän nicht befragt werden soll, ob Ärzt:innen künftig Organe von Hirntoten automatisch entnehmen dürfen, falls kein expliziter Widerspruch der Patient:innen oder der Angehörigen vorliegt. Wenn Regierung und Parlament den Willen der Bevölkerung in einer so existenziellen Frage übergehen wollen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn in Befragungen ein Vertrauensverlust in den Staat festgestellt wird und wenn Bürger:innen bei manchen Abstimmungen nicht mehr an die Urne gehen. Regierung und Parlament haben das staatliche Organentnahmerecht just zu einer Zeit entschieden, da die behördlichen Covid-Massnahmen ohnehin schon einen Stresstest für den gesellschaftlichen Kitt bewirken. Das zeugt von einem besorgniserregenden Sensibilitätsverlust und von einer Geringschätzung der direkten Demokratie. Zynischerweise sprechen Regierung und Parlament im revidierten Gesetz weiterhin von Organspende, obschon sich eine Spende gerade dadurch definiert, dass sie aus freiem Willen erfolgt.

Lukas Niederberger war von 2008-2012 Redaktor beim aufbruch. Der Philosoph und Theologe ist Geschäftsleiter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG).

Wenn der Staat künftig Organe von Hirntoten ohne deren Zustimmung entnimmt, begeht er Diebstahl und verletzt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Und wenn Ärzt:innen künftig ohne freie und informierte Zustimmung der Patient:innen Organe entnehmen, verletzen sie ihr medizinisches Berufsethos. Wenn das neue Recht kommt, sind Bürger:innen, die diese Missstände verhindern wollen, gezwungen, ihren Organspendenausweis wegzuwerfen und dem Staat offiziell zu verbieten, die Organe zu entnehmen.

Es wäre allen Patient:innen mit kranken Organen zu gönnen, dass sie ein Organ erhalten, das die sterbende Person freiwillig gespendet hat. Dass heute nur 16 Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis besitzt, ist zweifellos kein Zeugnis kollektiver Solidarität. Aber Organentnahme ohne freie Zustimmung von Spender:innen ist der falsche Weg, um zu mehr Transplantationsorganen zu gelangen. Es gäbe eine einfache und pragmatische Lösung, die den Staat und die Ärzt:innen nicht zum Organklau zwingen, wohl aber alle Menschen zur sinnvollen Reflexion über Organspende bewegen würde. Auf dem Krankenkassenausweis, den wir auf uns tragen, könnte man ohne viel Aufwand ein Feld ergänzen, auf dem festgehalten wird, ob jemand die eigenen Organe im Fall eines Hirntods spenden will oder nicht. Diese Information könnte man zudem in ein landesweites Spendenregister übertragen. Dadurch würde sich die Anzahl von Organspender:innen schlagartig vervielfachen.

Damit das Gesetz für den staatlichen Organklau nicht kommen wird beziehungsweise das Volk zu dieser wichtigen Frage sich an der Urne äussern darf, muss man vor dem 20. Januar das Referendum unterzeichnen und von der Gemeinde beglaubigen lassen. Am besten gleich heute auf der Webseite: https://collect.campax.org/referendum-gegen-die-revision-des-transplantationsgesetzes

8 Gedanken zu „Staatlicher Organklau und Demokratiehieb“

  1. Man könnte inhaltlich darüber diskutieren, ob ein Gesetz, das festlegt, dass sich jeder zu einer persönlichen Sache verbindlich äussern kann, undemokratisch ist. Man kann sich auch ärgern, wenn jemand reisserisch von einem „staatlichen Organklau“ spricht. Worüber ich mich hier aber vor allem ärgere, ist die Plattform, die der „aufbruch“ einer spezifischen, politischen Meinung gibt.

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    • Man kennt Situationen, da jemand die Wahrheit spricht aber nicht voll gemäß den Bekleidungsvorschriften des Clubs daherkommt; falsche Krawatte und so. Der ist dann erledigt und die Wahrheit mit.

      Das sollte hier nicht sein, denn es geht um Leben, nicht um Stilfragen. Dass der „aufbruch“ sich dieses Themas annimmt, ist mehr als verdienstvoll.

      Wenn Sie Grundfragen des Lebens einer „spezifischen, politischen Meinung“ zuordnen, dann gibt es nur Abstimmungen. Gefordert aber ist Moral, doch keine solche wie die des „Ich oder Du“.

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  2. Sehr geehrter Herr Niederberger
    So eine inhumane, fundamentalistische, juristisch falsche und letztlich asoziale Einschätzung habe ich seit Jahren nicht mehr gelesen. Wenn nur 16 Prozent der Menschen einen Organspenderausweis auf sich tragen, ist dies nicht nur ein Mangel an kollektiver Solidarität, sondern Ausdruck davon, dass sich Menschen in unserer westlichen Gesellschaft nicht gern mit dem Tod und allem, was damit zusammenhängt, auseinandersetzen. Etwas derart unwillentlich zu behalten, dass es einem nicht einmal eine einfache Willensäusserung wert ist, und im Gegenzug lebende Menschen in den sicheren Tod zu schicken, ist letztlich ein venire contra factum proprio (zweckwidrige Verwendung eines Rechtsinstituts; interesselose, schikanöse Rechtsausübung) oder eventualvorsätzliche Tötung. Etwas zu behalten, das Sie etwas offensichtlich nicht (mehr) brauchen, ist Rechtsmissbrauch und kein «Organklau». Vom ethischen Prinzip der christlichen Nächstenliebe mal abgesehen.
    Mit gebotener Freundlichkeit
    Ludwig Schmid

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    • Lieber Herr Schmid

      Falls sie Jura studiert haben, was ich ihrem hochgestochenen lateinischen Fachausdrücken nach vermute, erklärt am allerbesten, dass Sie Menschen mit „Dingen“ verwechseln.

      Alles Gute, Herr Schmid!

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  3. Die Definition wird nicht hinterfragt

    Das Anliegen des Artikels scheint es nur zu sein, dass kein Klau – etwas gehobener: keine unerlaubte Entnahme – von Organen stattfinde.

    Das grundlegende Problem ist nicht angesprochen. Dies besteht darin, dass so getan (behauptet) wird, dass die „Hirntod“-Definition den Tod eines Menschen bedeute. Das ist nicht der Fall, es wird nur so getan. Das Gesetz erlaubt zwar eine Organentnahme nach der „Hirntod“-Definition, sagt aber nicht, dass damit der Tod eines Menschen eingetreten ist; der Tod tritt erst ein mit der Organentnahme.

    Das knallharte Explantationsgeschäft wird mit Nächstenliebe geschmückt, Menschen werden dazu gedrängt. Auch Kirchen machen in dezenter Abschattung mit. Als Katholik erlebe ich immer wieder Seligpreisungen der Nächstenliebe, der eigentliche Auftrag der Kirche verblasst.

    Die Grundforderung der Päpste seit Pius XII. war immer, dass Organentnahmen, soweit es das Lebensende betraf, nur „ex cadavere“ erfolgen dürfen; auch Benedikt XVI. lehrte so. Johannes Paul II. fand schon lobende Worte angesichts der Erfolge der Transplantationsmedizin, war aber bezüglich „ex cadavere“ getäuscht worden. Das Ergebnis einer von ihm veranlassten erneuten Klärung, im Februar 2005, war in der Folge seines Sterbens von interessierten Kreisen unterdrückt worden.

    Aus Amerika kommt neuerdings die Kunde, dass man einer „hirntoten“ Frau eine Schweineniere eingesetzt hatte, die 54 Stunden lang einwandfrei funktioniert habe. – Kann man da von Tod sprechen?

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    • Bravo Herr Krebser, Sie sagen was gesagt sein muss. Es ist so leicht zu behaupten, der Verletzte hat ein Anorisma und wird infolgedessen niemehr aus dem Koma erwachen, was als Tod gilt, seit der ersten Herztransplantation. Bis dahin gab es diesen Begriff nicht, ein Mensch ist auch heute noch erst dann tot, wenn sein Herz aufhört zu schlagen. Von Tod zu sprechen ist Lug und Betrug, solange die Organe warm und durchblutet sind und das müssen sie sein zum transplantieren. Also ist da keine Ethik mehr auszumachen, und also ist auch eine Patientenverfügung keine Garantie, dass man nicht ein Organtransplantations – Opfer wird, wenn man schwer verunfallt, oder einen nicht tödlichen Hirnschlag erleidet. Ich kenne einen Fall, da letzters passierte, der Mann noch nicht 50 Jahre alt, lag im Koma, ohne dass er eine Entscheidung getroffen hatte. Die Familie gab ihn nicht frei zur Organtransplantation, sie standen um sein Bett herum, die Maschine wurde abgestellt und sein letzter Atemzug wurde erwartet. Er aber begann sich zu regen und zu rühren, er lebt heute noch, zehn Jahre könnte es her sein.

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  4. Zum Thema «Staatlicher Organklau und Demokratiehieb» möchte ich als Körper- und TraumaTherapeutin einen weiteren Aspekt der Organtransplantation hinzufügen. Wenn ein Organ versagt, kann dies unter anderem genetische oder psychosomatische Ursachen haben. In Trauma-Kliniken können die psychosomatischen Faktoren von Patient:innen so therapiert werden, dass das aufgegebene Organ der Schulmedizin oft geheilt werden kann. Nachfolgend wird der Fall eines 75-jährigen Patienten beschrieben. Dieser wurde von der Schulmedizin aufgegeben, da für ihn keine Spenderniere gefunden werden konnte. Verzweifelt kam er in unsere Klinik und wurde intensiv behandelt. Es stellte sich heraus, dass er in einem Beziehungsdilemma lebte. Er hatte heimlich eine liebevolle Beziehung zu einer um 35 Jahre jüngeren Frau. Aus gesellschaftlichen Gründen konnte er nicht zu dieser Frau stehen, die seine Tochter hätte sein können. Er litt an Schuldgefühlen und beendete die Beziehung. Daraufhin wurde er schwer Nierenkrank. In der Klinik wurden die Nieren, sowie die Thematik behandelt. Nach zwei Wochen konnte er gesund entlassen werden. Einige Wochen später heiratete das Paar. Die Schulmedizin sprach in diesem Fall von einer Spontanheilung.
    Bei Patient:innen mit Organtransplantationen erlebe ich, dass diese täglich bis zu 40 Tabletten einnehmen müssen, damit das Organ nicht abgestossen wird. Dies ist eine enorme Belastung, welche meist mit starken Nebenwirkungen einhergeht. Einige kommunizieren, dass sie einer erneuten Transplantation nicht mehr zustimmen würden, da neben den Beschwerden sich auch Charaktereigenschaften veränderten, die teils schwer zu akzeptieren sind. So verlangte eine Frau nach eine Herztransplantation nach einem Bier, obwohl sie vorher keinen Alkohol trank. Als sich auch ihr Musikgeschmack änderte, sie hörte plötzlich lieber Rap, wurde die Sache etwas unheimlich. Nachforschungen haben ergeben, dass sie das Herz eines 18-jährigen Spenders bekam, der Rap-Musik liebte und gerne Bier trank.
    Die Frage stellt sich auch, wie sich mit dem Herz einer Selbstmörderin leben liesse, deren Organe freigegeben werden.
    Ein weiterer Aspekt ist der Organhandel. Die Auswirkung einer Herztransplantation beschrieb J. Scheppbach in einem Artikel, der im P.M. Magazin 4/2015 unter dem Titel Herzverpflanzung- Wandert die Seele mit? veröffentlich wurde:
    „In noch tiefere, unbewusste Ebenen hinein reicht der gerade zu gespenstisch anmutende Fall eines zehnjährigen Mädchens, welches das Herz einer Achtjährigen erhalten hatte. Seit der Operation wurde die Organempfängerin von so schweren Albträumen heimgesucht, dass ihre Eltern sie in Psychologische Behandlung schickten. In den Behandlungen berichtete das Mädchen detailgenau davon, umgebracht wodren zu werden. Dies schien so realistisch, dass die Psychologin die Polizei zu diesem Fall hinzuzog. Die Experten waren fassungslos: Die Informationen der Träume entpuppten sich in allen Details als so korrekt, dass der Mörder des achtjährigen Mädchens, von dem das Herz stammte, identifiziert und verurteilt werden konnte.“
    Wenn der Vorschlag des Bundesrates angenommen wird, kann der illegale Organhandel vielleicht verringert werden, jedoch müssen Fragen zur Organtransplantation wohlüberlegt und persönlich entschieden werden. Sie können nicht vom Staat pauschal geregelt werden, da ein Organ nicht wie ein Ersatzteil ausgewechselt werden kann. Vielleicht wandert ein Teil der Seele mit. Wollen wir das?

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