Sehr geehrter Herr Bischof Felix

Sie haben sich für eine so genannte Regenbogenpastoral stark gemacht – Seelsorge speziell für Menschen mit einer anderen als der heterosexuellen Orientierung.

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Nun hat der Tagesanzeiger von einem Fall berichtet, bei dem sie einem schwulen Seelsorger die Missio verweigert haben, weil er in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Das ruft ein paar Fragen hervor, die ich Ihnen gerne als freier Journalist stellen würde.

In Ihrer Antwort auf die Frage, warum die Missio nicht erteilt wurde, konnte ich lesen, dass der betreffende Seelsorger aufgrund seiner eingetragenen Partnerschaft abgewiesen wurde, da diese Lebensform von der römisch-katholischen Kirche nicht anerkannt werde. Das bedeutet demnach, jemandem die Missio verweigert, der sich für eine feste, staatlich anerkannte Lebensform entschieden hat.

Da fragt sich, wozu die römisch-katholische Kirche eine Regenbogenpastoral betreibt. Wenn die eingetragene Partnerschaft in ihr selbst nicht geduldet wird, eine promiske Lebensweise aber ebenso verurteilt, dann hat die Regenbogenpastoral bereits als doppelbödiges Angebot ausgedient. Denn welche Werte kann ihre Konfession diesen Menschen vermitteln, ausser als Single enthaltsam zu leben, was völlig welt- und lebensfremd wäre – und ein Stück weit auch verachtend?

In diesem Zusammenhang stellt sich eine andere Frage. Es gibt keine weltweite Organisation, die mehr homosexuelle Menschen beschäftigt, als die römisch-katholische Kirche. Aus sicherer Quelle weiss ich, dass es Priesterseminare gibt, an denen mehr als die Hälfte der Seminaristen schwul ist. Es wäre blauäugig zu glauben, dass diese alle zölibatär leben werden, wie dies auch bei den heterosexuell orientierten Seelsorgern der Fall ist.

Wozu also soll eine Regenbogenpastoral in Ihrer Kirche dienen? Homosexuelle wünschen keine Spezialbehandlung, sondern die Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung als von der Natur normal geschaffen – und damit von ihrem Schöpfer.

Franz Osswald, freier Journalist

2 Gedanken zu „Sehr geehrter Herr Bischof Felix“

  1. Ein guter Artikel von Franz Oswald! Der vorletzte Absatz über die schwulen Seminaristen empfinde ich als zu angriffig und nicht klar dokumentiert. Allerdings, stehen die hier zitierten Tatsachen zu wenig im Zusammenhang mit der umstrittenen Entscheidung von Felix Gmür.
    Und noch zum Kommentar von David: Fraglich ist ob Schweizer Arbeitsrecht anwendbar sein könnte. Das Bistum Basel hat den schwulen kath. Seelsorger nicht gekündigt sondern nur seine Bewerbung abgelehnt (event. Anfrage an einen Arbeitsrecht Anwalt?).
    Ein weiterer Dialog mit Bistum Basel sei in jedem Fall zu empfehlen.

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